Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IV Metall GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:

https://www.iv-metall.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht in allen Bereichen wird ein Kontrastverhältnis von 3:1 eingehalten.
  • Nicht jede Seite enthält ein Element.
  • Nicht jedes Bildelement enthält ein Titelattribut.
  • Es gibt leere Überschriften-Tags.

Wir arbeiten fortlaufend an der Verbesserung der Barrierefreiheit und planen, die genannten Punkte bis zum 16.09.2028 zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. September 2026 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Jens Echtermann
E-Mail: post@iv-metall.de
Telefon: 01722812914
Postanschrift:
Steinwinkel 3 58769 Nachrodt

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de